HB Lawservice

Verwaltungsrecht

Gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörden lege ich für Sie Widerspruch oder Klage gegen einen Widerspruchsbescheid ein. Davon ausgenommen sind jedoch solche Verwaltungsakte, die im steuerrechtlichen Bereich, mithin vom Finanzamt, stammen.

Auch hier gilt selbstverständlich die persönliche Vertretung vor Verwaltungsgerichten bundesweit.